Villa Kunterbunt

 

Pädagogisches Konzept


Die Kindergruppen sind nach Einschulungsjahrgängen aufgeteilt und in Tiernamen benannt (Käfer-, Mäuse-, Igel-, Bären- und Dino-Gruppe). 


Das pädagogische Konzept in der Villa Kunterbunt ist nicht auf eine bestimmte Richtung festgelegt. Angebote und Aktivitäten finden sowohl situativ als auch in Form von Projekten statt. Gemeinsame Aktivitäten im Jahresverlauf für Kinder und Eltern, sowohl Gruppen-intern als auch Gruppen-übergreifend, unterstützen das Wohlfühlen der ganzen Familie in der Kindertagesstätte.



Inklusion


Transparenz über die pädagogische Arbeit, den Tagesablauf in der Einrichtung und das Konzept ermöglicht es, dass sich jede Familie von Anfang an in der Einrichtung geborgen, sicher und wohlfühlen kann. Insbesondere trifft dies auf Familien mit Kindern mit Handicap zu.


Jedes Kind verstehen die Erziehenden als aktiv lernenden, eigenständig denken- den und fühlenden Menschen, der sich die Welt aus sich heraus mit natürlicher Neugierde erobert. Die Teamkolleg/innen unterstützen und begleiten jedes Kind individuell und gestalten die gemeinsamen Lernprozesse, unabhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand.


Im Bildungsverständnis der Erzieherinnen und Erzieher stehen Spielen und Lernen mit allen Sinnen im Mittelpunkt, denn in der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt entwickeln Kinder ihre physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten weiter.



Partizipation


In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der Partizipation die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffen- den Ereignissen und Entscheidungsprozessen. Das Recht auf Partizipation gilt unabhängig vom Alter oder der Befähigung für alle - ein Gedanke, der eng mit dem Begriff der Demokratie zusammen- hängt. Partizipation ist in gemeinsam getroffenen Regelungen und Vereinbarungen zur Gestaltung des Alltags eben- so zu finden wie in institutionalisierten Formen der Mitbestimmung und in der täglichen Interaktion.



Definition in den Kindertageseinrichtungen


Partizipation wird in den Kindertageseinrichtungen Villa Kunterbunt und Villa Sonnen- schein sowohl als demokratisches Abstimmungsverfahren als auch als Dialog und gemeinsame Entscheidungsfindung der Kinder untereinander und mit den Erziehenden verstanden. Meinungen, Bedürfnisse und auch Kritik der Kinder werden ernst genommen, sie werden in die pädagogischen Prozesse einbezogen und die Erzieher/innen begründen ihnen gegen- über ihre Entscheidungen.



Raumgestaltung


Die Raumgestaltung in den Einrichtungen ist so ausgerichtet, dass die Kinder – altersentsprechend – im Tagesverlauf selbständig ihren Interessen und Aktivitäten nachgehen können. Alle Materialien in den Funktionsbereichen sind für die Kinder sichtbar, frei zugänglich und gut erreichbar. Die Kinder können sich die Materialien, Arbeitsmittel und Spielzeuge selbst aussuchen und werden in die Prozesse von Austausch, Anschaffungen und Platzierung der Utensilien einbezogen. Die Rahmenbedingungen werden von den Erziehenden vorgegeben, die Kinder haben hier die Möglichkeit, eigene Ideen mit einfließen zu lassen.



Mitbestimmung und demokratische Struktur


In einem gruppeninternen Sitzkreis, der mindestens einmal wöchentlich statt- findet, haben die Kinder die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche, Anregungen oder Kritik einzubringen. Ebenso kann es andere Gruppenzusammenstellungen (angehende Schulkinder u. a.) und alternative Zeitpunkte (spontane Entscheidungsfindung auf dem Außengelände oder zu einem bestimmten Anlass (z.B. Ausflugsziel) geben. Die Meinung der Kinder kann verbal über ein Medium („Sprech“stein, Ball, Puppe u.a.) oder über non-verbale Äußerungen (Handzeichen, Aufkleber u.a.) eingeholt werden. Mit dieser Methode üben die Kinder alters- gerecht demokratische Grundstrukturen und erfahren Meinungsfindungsprozesse. Die pädagogischen Fachkräfte haben durch intensive Beobachtung die Eigenschaften und Charaktere der Kinder kennengelernt und richten die Entscheidungsprozesse altersgerecht, den individuellen Bedürfnissen entsprechend und angemessen aus.


Die Kinder in den Tageseinrichtungen Villa Kunterbunt und Villa Sonnenschein haben das Recht, Unzufriedenheit oder Kritik zu äußern. Die Erzieher/innen nehmen die Äußerungen der Kinder ernst und gehen angemessen und wertschätzend mit ihnen um. Ziel ist eine gemeinschaftliche Ergebnisfindung. Mitbestimmung und Teilhabe bedeuten, dass die Kinder im definierten Rahmen ihre Interessen wahrnehmen dürfen. Die Erziehenden haben die Verantwortung, das körperliche und seelische Wohl der Kinder zu schützen. Dazu gehört auch, Grenzen zu setzen und Entscheidungen für die Kinder zu treffen.


Daher gibt es in jeder Kindertageseinrichtung Regeln, die von den Erziehenden so- wohl gruppenintern als auch gruppenüber- greifend festgelegt und bestimmt werden. Sie ordnen das gemeinschaftliche Leben und betreffen z. B. die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten (Turnhalle, Werkraum u. a.) sowie der Spielgeräte und Materialien (Musikinstrumente, Sportgeräte u. a.).Zudem gelten übergeordnete Regeln für den gewalt- freien und lösungsorientierten Umgang mit Konflikten.



Vorbildfunktion


Besonders in den ersten Lebensjahren lernen Kinder von ihren Eltern und nahen Bezugspersonen, was für das Überleben und Funktionieren in der Welt wichtig ist. Sie erleben, wie Eltern und Erzieher/innen mit Gefühlen, anderen Menschen, neuen Situationen u.v.m. umgehen. Sie orientieren sich an ihnen, übernehmen bewusst und unbewusst deren Denk- und Verhaltensweisen in ihre Sozialisation und identifizieren sich mit diesen Personen. Den Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen ist dieses bewusst. Sie leben in ihren Handlungen und Äußerungen demokratische Werte vor und bieten damit den Kindern aller Altersgruppen Orientierung und Sicherheit. Innerhalb der Teams ist ein wertschätzender und respektvoller Um- gang miteinander und die Einhaltung demokratischer Strukturen selbstverständlich.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung


In den Tageseinrichtungen Villa Kunterbunt und Villa Sonnenschein finden bei einer Kindeswohlgefährdung automatisch die gesetzlichen Bestimmungen nach § 8a, Absatz 1 SGB VIII Anwendung.



§ 8a, Absatz 1 SGB VIII


„Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.“


Eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a Abs. 4, 2. SGB VIII steht als Kontaktperson zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:




Christiane Keller

Leiterin

 

Familienzentrum

Villa Kunterbunt

Carl-Miele-Straße 216–218  

33335 Gütersloh


Telefon +49 (0) 52 41-70 31 83 

Fax +49 (0) 52 41-99 89 65

> christiane.keller@bertelsmann.de

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